Was bedeutet das neue Gebäudeenergiegesetz für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern?

Da Deutschland sich verpflichtet hat, bis 2045 klimaneutral zu werden, muss in den kommenden Jahren der Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung gelingen. Der größte Teil der rund 16 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland wird aus Gas- und Ölheizungen mit Wärme versorgt. Dies muss also in den kommenden Jahren geändert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – kurz BMWK – sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – kurz BMWSB – haben daher das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – überarbeitet mit dem Ziel, dass fossile Energieträger bei der häuslichen Energieversorgung bis 2045 keine Option mehr sein sollen.

Wie Sie alle mitbekommen haben, wurde das überarbeitete GEG vom Bundestag und Bundesrat nach umfangreicher Diskussion verabschiedet und tritt nun zum 1. Januar 2024 in Kraft. Was bedeutet dieses neue GEG nun für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern?

Das GEG zeigt Chancen auf

Nach dem GEG sollen ab dem 1. Januar 2024 nur noch Heizungen in Gebäude eingebaut werden, die Wärme zu mindestens 65% aus erneuerbaren Quellen bereitstellen. Für neue Häuser und Bestandsimmobilien gibt es dabei unterschiedliche Zeitkorridore. Bei neuen Häusern in Neubaugebieten gilt dies ab dem 1. Januar 2024. Was aber auch keine besondere Herausforderung ist, denn in diesem Bereich hat die Wärmepumpe die Gastherme bereits als Standardheizung abgelöst.

Im Gebäudebestand hingegen haben Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer mehr Zeit für den Umstieg auf eine erneuerbare Energieversorgung. Pflichten gibt es im Bestand nur dann, wenn Sie eine neue Heizung installieren wollen oder müssen. Funktionierende Öl- und Gasheizungen können bis zum 31.12.2044 weiterbetrieben werden. Bis die Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben, sind alle Hausbesitzende in ihrer Entscheidung frei. Danach greift die Pflicht, eine Heizung mit einem Anteil von 65% erneuerbare Energien zu installieren. Der zeitliche Rahmen wird durch die Größe der Kommune vorgegeben, in der Sie leben. Denn große Städte über 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen müssen bis zum 30.06.2026 und Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis spätestens ab dem 30.06.2028 eine so genannte kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben.

In dieser kommunalen Wärmeplanung wird festgelegt, für welche Teile der Kommune ein Wärmenetz, eine Versorgung mit Wasserstoff oder aber weiterhin eine individuelle Lösung der Wärmeversorgung vorgesehen ist. Sollte eine Kommune diesen Plan bereits vor den oben genannten Terminen vorlegen, greift die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit 65% erneuerbarem Wärmeanteil schon früher!

Glücklich mit erneuerbaren Energien

Das GEG offeriert dabei verschiedene Lösungen, um dieser Anforderung gerecht zu werden:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einbau einer Wärmepumpe
  • Einbau einer Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel oder Pellets als Brennstoff)
  • Einbau einer Stromdirektheizung (dies nur in gut gedämmten Gebäuden)
  • Einbau einer Wärmepumpe oder Solarthermie-Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage in Kombination mit einem Spitzenlastkessel mit Gas oder Öl als Brennstoff oder einer Biomasseheizung)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie (wenn der Wärmebedarf damit vollständig gedeckt wird)
  • Einbau einer Gasbrennwertheizung, die mindestens 65% nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzt

Option Wärmenetz

Sich über ein leitungsgebundenes System mit Wärme versorgen zu lassen, kann eine interessante Option sein. Dies vor allem, wenn das eigene Haus nicht über genügend Platz für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe verfügt und/oder eine Erdbohrung für eine Wärmepumpe nicht in Frage kommt. Zudem entfällt durch den Anschluss an ein Wärmenetz der Wartungsaufwand für die eigene Heizung, im Haus befindet sich nur eine Übergabestation. Wenn Ihre Kommune solch ein Netz vor Ihrer Haustür plant, sollten Sie dies in Ihre Überlegungen für eine klimafreundliche Heizung auf jeden Fall in Erwägung ziehen.

Option Wärmepumpe

Mit einer Wärmepumpe kann ein Gebäude genauso wie mit einer Öl- oder Gasheizung vollständig mit Wärme und warmen Wasser versorgt werden. Dies unabhängig davon, ob die Wärme aus der Luft oder dem Erdreich gewonnen wird. Die Option für eine Wärmepumpe kommt dann in Betracht, wenn die Kommune vor Ort für ihren Gebäudestandort kein Wärmenetz vorsieht. Welche Variante von Wärmepumpe dann zum Einsatz kommt, hängt von den konkreten Bedingungen vor Ort ab. Wärmepumpen sind mittlerweile auch für die meisten Altbauten geeignet, selbst wenn diese noch nicht umfassend energetisch saniert wurden. Sie benötigen nur ein Fünftel bis ein Drittel der Energie wie eine klassische fossile Heizung.

Option Biomasseheizung

Hier geht es um Heizungen, die Holz als Energieträger nutzen. Dies können Stückholz, Hackschnitzel oder auch Pellets sein. Der Einsatz einer Holzheizung kann sinnvoll sein, wenn die Kommune für den entsprechenden Gebäudestandort kein Wärmenetz vorsieht und der Einbau einer Wärmepumpe ebenfalls nicht umsetzbar ist. Je nach den Bedingungen der jeweiligen Gebäudesituation kann dann die Holzheizung eine Lösung sein. Dabei sollte allerdings bedacht werden, dass zum einen beim Heizen mit Holz stets eine größere Menge an Feinstaub freigesetzt wird und dass aufgrund der steigenden Nachfrage nach dem Rohstoff Holz die Preise anhaltend unter einem hohen Druck stehen werden.

Option Stromdirektheizung

Mit Strom direkt zu heizen, zum Beispiel über eine Nachtspeicher- oder Infrarotheizung, ist nur dann eine Option, wenn das Gebäude sehr gut gedämmt ist und dementsprechend einen sehr niedrigen Energiebedarf hat. Denn Stromdirektheizungen verbrauchen bis zu fünfmal mehr Energie wie eine Wärmepumpe. Für alle anderen Gebäude gibt es bessere Lösungen.

Option Hybridheizung

Diese Option kann dann interessant sein, wenn das bestehende Gebäude einen hohen Wärmebedarf hat und die bestehende Öl- oder Gasheizung eine Brennwertheizung ist und noch nicht zu alt ist. Auch eine Holzheizung kommt für eine Hybridanlage in Betracht. In einer solchen Anlage übernimmt eine Wärmepumpe (Luft- oder Erdwärmepumpe) den größten Teil der Wärmeversorgung. Die alte Anlage springt nur dann an, wenn der Wärmebedarf aufgrund der Außentemperaturen für die Wärmepumpe zu groß wird. Diese Anlage muss über eine gemeinsame Steuerung beider Heizsysteme verfügen und muss aus der Ferne – zum Beispiel durch einen Wartungstechniker – steuerbar sein. Eine Hybridheizung ist eine sinnvolle Option, wenn geplant ist, sein Gebäude fit zu machen für die klimaneutrale Zukunft, mensch aber jetzt schon die Vorzüge einer weitgehend fossilfreien Heizung genießen möchte.

Option Solarthermie

Bei dieser Option versorgt allein die solarthermische Anlage eines Hauses dieses vollständig mit Wärme für die Heizung und das Brauchwasser. Ob diese Option umsetzbar ist, hängt vor allem von der Größe des Daches und seiner geografischen Ausrichtung sowie der Wärmespeicherung ab.

Option Gasheizung mit 65% erneuerbarem Gas

Besteht die Gasversorgung eines Hauses zu 65% aus nachhaltigem Biomethan oder biogenem Flüssiggas, entspricht dies auch den Anforderungen des neuen GEG. Dies kann eine sinnvolle Lösung sein, wenn das eigene Gebäude im Einzugsbereich einer Biogasanlage steht. Ob dies in einem größeren Maßstab möglich sein kann, hängt von der Verfügbarkeit der entsprechenden Gase ab.

Wird eine Gasheizung eingebaut, die mit 100% Wasserstoff betrieben werden kann, so muss sichergestellt sein, dass diese ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 auch tatsächlich mit mindestens 65% Wasserstoff betrieben wird. Hierfür muss der Bundesnetzagentur ein entsprechender Ausbauplan vorliegen.

Fazit

Für alle diese Optionen gilt: je besser gedämmt ein Gebäude ist, desto einfacher und auch kostengünstiger wird es, die in Frage kommenden Option umzusetzen. Es ist nach dem neuen GEG auch weiterhin möglich bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung – in großen Städten spätestens bis Mitte 2026 und in kleineren spätestens bis Mitte 2028 – eine neue rein fossile Gasheizung einzubauen. Dies aber nur, wenn vorher eine verbindliche Beratung zu den wirtschaftlichen Risiken durch die steigende CO2-Bepreisung stattgefunden hat. Kann eine solche Heizung nach abgeschlossener Wärmeplanung nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden, muss sie bis Ende 2040 mindestens mit 60% Biomethan oder anderen grünen Gasen betrieben werden.

Geplante Förderung

Die Bundesregierung plant eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten für alle Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Heizungsoptionen, die das neue GEG bietet. Ergänzt wird diese durch einen einkommensabhängigen Bonus von 30% der Investitionskosten für alle selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer, die über ein Haushaltseinkommen bis zu 40.000 € verfügen sowie einen Geschwindigkeitsbonus, der alle diejenigen belohnt, die rasch ihre fossilen Heizungen austauschen. Er beläuft sich anfangs auf 20% der Investitionskosten und kann von allen selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern in Anspruch genommen werden, deren funktionierende Gasheizung älter als 20 Jahre ist bzw.  sie eine Öl-, Kohle,- Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen. Dieser Geschwindigkeitsbonus sinkt nach 2028 alle zwei Jahre um 3%. Zusätzlich gibt es noch einen Innovationsbonus von fünf Prozent beim Einbau einer Wärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel enthält. Alle diese Boni können miteinander kombiniert werden, die Förderhöchstsumme beträgt jedoch maximal 70% der förderfähigen Kosten. Details und Umsetzungsbestimmungen werden aktuell ausgearbeitet.

geplante Förderung für das neue GEG Quelle: BMWK

Das neue Gebäudeenergiegesetz bietet ab dem 1. Januar 2024 viele Möglichkeiten, in Zukunft klimagerecht zu heizen. Die neuen Förderungen im Bereich Heizen machen diese Optionen noch attraktiver für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung.