Baubegleitung
Eine Baubegleitung unterliegt keiner festgeschriebenen Qualifikation. Viele Baugutachter und Sachverständige können also Bauvorhaben oder energetische Sanierungen mit Stichproben-Prüfungen der ausgeführten Arbeiten in jeder Bauphase begleiten. Sie sprechen sich mit dem Bauherren ab, kennen die Sanierungspläne und weisen den Bauherren auf Abweichungen hin. So werden etwaige Mängel aufgespürt und eine gute Qualität am Bau gesichert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Bauherren, die nach den großen KfW-Effizienzhausprogrammen oder mit einzelnen Maßnahmen energetisch sanieren wollen und dafür eine qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen. Anbieten darf eine Baubegleitung nach KfW nur ein auf der Energieeffizienz-Expertenliste, der „dena-Liste“, gelisteter Berater. Der Sachverständige muss bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung einige Leistungen und deren fachgerechte Durchführung bestätigen, etwa die Berechnungen für den hydraulischen Abgleich, Unterstützung beim Einholen von Angeboten, Wärmebrückenberechnungen oder die Mitwirkung bei der Abnahme.